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   VerfGH Berlin, 13.12.2001 - VerfGH 172 A/01   

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https://dejure.org/2001,27764
VerfGH Berlin, 13.12.2001 - VerfGH 172 A/01 (https://dejure.org/2001,27764)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 13.12.2001 - VerfGH 172 A/01 (https://dejure.org/2001,27764)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 13. Dezember 2001 - VerfGH 172 A/01 (https://dejure.org/2001,27764)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 25.09.2001 - 2 BvR 1152/01

    Fragen der Pflichtverteidigung im Strafverfahren - Recht auf faires Verfahren

    Auszug aus VerfGH Berlin, 13.12.2001 - VerfGH 172 A/01
    Eine die Vorabentscheidung rechtfertigende Sondersituation, wie sie dem vom Antragsteller zitierten Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichtsgerichts vom 25. September 2001 - 2 BvR 1152/01 - (NJW 2001, 3695) zugrunde gelegen hat, liegt hier nicht vor.
  • BVerfG, 28.05.1952 - 1 BvR 213/51

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung der Deutschen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 13.12.2001 - VerfGH 172 A/01
    Dabei kann offen bleiben, ob die vom Vorsitzenden des erkennenden Gerichts gemäß § 213 StPO vorzunehmende Terminsbestimmung ein mit der Verfassungsbeschwerde selbständig angreifbarer Akt der öffentlichen Gewalt im Sinne des § 49 Abs. 1 VerfGHG ist (verneinend zum Bundesrecht BVerfGE 1, 9 ; 1, 322 ).
  • BVerfG, 27.05.1958 - 2 BvQ 1/58

    Volksbefragung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 13.12.2001 - VerfGH 172 A/01
    Sofern bereits die Zulässigkeit eines Verfahrens in der Hauptsache ohne weiteres zu verneinen wäre, kommt auch der Erlass einer einstweiligen Anordnung nicht in Betracht (Beschluss vom 7. September 1994 - VerfGH 51 A/94 - LVerfGE 2, 62 ; vgl. für das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht BVerfGE 3, 267 ; 7, 367 ; 16, 236 ).
  • BGH, 18.12.1997 - 1 StR 483/97

    Aussetzung des Verfahrens: Ablehnung eines mit "Terminschwierigkeiten" des

    Auszug aus VerfGH Berlin, 13.12.2001 - VerfGH 172 A/01
    Unabhängig davon, ob und gegebenenfalls unter welchen Umständen gegen die Terminsbestimmung des Vorsitzenden die Beschwerde eröffnet ist (siehe Schlüchter, SK-StPO, Stand: April 2001, § 213 Rn. ff. sowie Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl. 2001, § 213 Rn. 8; jeweils m.w.N.) kann der Antragsteller unter Hinweis auf die nach seiner Auffassung unzulässig beschränkten Verteidigungsmöglichkeiten in der Hauptverhandlung einen Unterbrechungs- oder Aussetzungsantrag (§§ 228, 229 StPO) stellen und dessen Ablehnung durch das Gericht gegebenenfalls mit der gegen das zu erwartende Urteil der Strafkammer zu richtenden Revision (§ 338 Nr. 8 StPO) rügen (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 1997 - 1 StR 483/97 - NStZ 1998, 311 , Urteil vom 8. Januar 1988 - 2 StR 449/87 - NJW 1988, 3273; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., Rn. 9; Schlüchter, a.a.O., Rn. 17 ff.).
  • BVerfG, 24.02.1954 - 2 BvQ 1/54

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Eingliederung des Landes Lippe nach

    Auszug aus VerfGH Berlin, 13.12.2001 - VerfGH 172 A/01
    Sofern bereits die Zulässigkeit eines Verfahrens in der Hauptsache ohne weiteres zu verneinen wäre, kommt auch der Erlass einer einstweiligen Anordnung nicht in Betracht (Beschluss vom 7. September 1994 - VerfGH 51 A/94 - LVerfGE 2, 62 ; vgl. für das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht BVerfGE 3, 267 ; 7, 367 ; 16, 236 ).
  • VerfGH Berlin, 16.12.1993 - VerfGH 104/93

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen Versagung einstweiligen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 13.12.2001 - VerfGH 172 A/01
    Danach muss ein Beschwerdeführer vor der Erhebung einer Verfassungsbeschwerde nicht nur dem Gebot der Rechtswegerschöpfung nachkommen, sondern auch sonstige Möglichkeiten ergreifen, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (Beschluss des Verfassungsgerichtshofs vom 16. Dezember 1993 - VerfGH 104/93 - LVerfGE 1, 199 , st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 26.09.1996 - VerfGH 76/95

    Abweisung einer Kündigungsschutzklage einer an der Charité beschäftigten Ärztin

    Auszug aus VerfGH Berlin, 13.12.2001 - VerfGH 172 A/01
    Hierfür spricht, dass zum Rechtsweg im Sinne des § 49 Abs. 2 VerfGHG der gesamte nach der jeweiligen Verfahrensordnung vorgesehene Instanzenzug gehört (vgl. Beschluss vom 26. September 1996 - VerfGH 76/95 - LVerfGE 5, 30 sowie zum bayerischen Recht: BayVerfGH, Entscheidung vom 17. Oktober 1975 -Vf.-74-VI-74-, VerfGH 28, 181 ).
  • BVerfG, 11.10.1951 - 1 BvR 23/51

    Unanfechtbarkeit strafgerichtlicher Zwischenentscheidungen

    Auszug aus VerfGH Berlin, 13.12.2001 - VerfGH 172 A/01
    Dabei kann offen bleiben, ob die vom Vorsitzenden des erkennenden Gerichts gemäß § 213 StPO vorzunehmende Terminsbestimmung ein mit der Verfassungsbeschwerde selbständig angreifbarer Akt der öffentlichen Gewalt im Sinne des § 49 Abs. 1 VerfGHG ist (verneinend zum Bundesrecht BVerfGE 1, 9 ; 1, 322 ).
  • BGH, 08.01.1988 - 2 StR 449/87

    Recht des Angeklagten - Wahl des Verteidigers - Terminbestimmung -

    Auszug aus VerfGH Berlin, 13.12.2001 - VerfGH 172 A/01
    Unabhängig davon, ob und gegebenenfalls unter welchen Umständen gegen die Terminsbestimmung des Vorsitzenden die Beschwerde eröffnet ist (siehe Schlüchter, SK-StPO, Stand: April 2001, § 213 Rn. ff. sowie Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl. 2001, § 213 Rn. 8; jeweils m.w.N.) kann der Antragsteller unter Hinweis auf die nach seiner Auffassung unzulässig beschränkten Verteidigungsmöglichkeiten in der Hauptverhandlung einen Unterbrechungs- oder Aussetzungsantrag (§§ 228, 229 StPO) stellen und dessen Ablehnung durch das Gericht gegebenenfalls mit der gegen das zu erwartende Urteil der Strafkammer zu richtenden Revision (§ 338 Nr. 8 StPO) rügen (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 1997 - 1 StR 483/97 - NStZ 1998, 311 , Urteil vom 8. Januar 1988 - 2 StR 449/87 - NJW 1988, 3273; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., Rn. 9; Schlüchter, a.a.O., Rn. 17 ff.).
  • BVerfG, 02.07.1963 - 1 BvQ 1/62

    Zuständigkeit des Dreier-Ausschusses für die Entscheidung über einstweilige

    Auszug aus VerfGH Berlin, 13.12.2001 - VerfGH 172 A/01
    Sofern bereits die Zulässigkeit eines Verfahrens in der Hauptsache ohne weiteres zu verneinen wäre, kommt auch der Erlass einer einstweiligen Anordnung nicht in Betracht (Beschluss vom 7. September 1994 - VerfGH 51 A/94 - LVerfGE 2, 62 ; vgl. für das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht BVerfGE 3, 267 ; 7, 367 ; 16, 236 ).
  • VerfGH Bayern, 17.10.1975 - 74-VI-74
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